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Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes „Uni-Wildnis und Umgebung“ im Ortsteil Horn-Lehe der Stadtgemeinde Bremen

Verkündungsdatum: 18.01.2025

Weser-Kurier vom 18. Januar 2025

Der Senat beabsichtigt auf Grundlage der §§ 20 Absatz 2 Nr. 4, 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S.2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.Oktober 2024 (BGBl.2024 I. Nr.323) geändert worden ist, in Verbindung mit § 17 Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschafpflege (BremNatG) vom 27. April 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. März 2022 (Brem. GBl.S. 49) die Festsetzung eines neuen Landschaftsschutzgebietes „Uni-Wildnis und Umgebung“ im Ortsteil Horn-Lehe der Stadtgemeinde Bremen in den Abgrenzungen der beigefügten Karte.

Gemäß § 21 Absatz 2 BremNatG ist der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörige Karte über einen Zeitraum von einem Monat öffentlich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt vom 27. Januar 2025 bis zum 26. Februar 2025 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Raum 427, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen sowie im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstraße 105, 28359 Bremen jeweils zu den üblichen Dienstzeiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft 

Bremen, den 18.01.2025

Anlagen