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Flächennutzungsplan Bremen - 34. Änderung für ein Gebiet in Bremen-Häfen (Bremer Industriepark und Energieknoten)

Verkündungsdatum: 30.10.2024

Weser-Kurier vom 30.10.2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen - Häfen (Bremer Industriepark und Energieknoten) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 29.02.2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 24.10.2024 hat diese Deputation dem Entwurf des Planes zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Bearbeitungsstand 29.08.2024) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Änderungsplanes (einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 6. November bis 6. Dezember 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplanes personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:

Umwelt allgemein
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Biotope, Artenschutz, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturgüter, Denkmäler, Mensch und Erholung
Einschätzung zu Klimaanpassungsbelangen

Naturschutz
Stellungnahmen zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange

Boden/Altlasten
behördliche Stellungnahme zum Bodenschutz und Altlasten
Geologischer Bericht
Einschätzung zur Kampfmittelbelastung

Schallschutz
behördliche Stellungnahme zum Immissionsschutz (Lärm)

Entwässerung
erste Einschätzungen zur Entwässerung des Gebietes

Diese Amtliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 24.10.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung