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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Verfahren der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremerhaven

Verkündungsdatum: 11.08.2020

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 11. August 2020

Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen
- Teil Bremerhaven –

Das Land Bremen beabsichtigt das Landschaftsprogramm Bremen, Bereich Bremerhaven neu aufzustellen.

Das seit 1991 für Bremerhaven geltende Landschaftsprogramm für das Land Bremen mit den beiden Teilen Bremen und Bremerhaven basiert auf Daten der 1980er Jahre und wird den heutigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die Siedlungsentwicklung und weitere für Naturschutz und Landschaftspflege relevante Nutzungen wie insbesondere Landwirtschaft und Energieerzeugung haben sich verändert und neue rechtliche Anforderungen wie der Schutz des europäischen Naturerbes und der Biotopverbund sind hinzugekommen. Diese veränderten Rahmensetzungen machen eine Anpassung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als wesentliche Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung auf Stadt- und Landesebene notwendig (§ 9 Abs. 4 BNatSchG, (Aufstellungsbeschluss vom 10. April 2008). Aufgrund des Wegfalls der Ebene örtlicher „Landschaftspläne“ durch die Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes von 2010 hat das Landschaftsprogramm nicht nur die überörtlichen Sachverhalte sondern fortan auch die örtlichen Erfordernisse darzustellen. Nach dem Beschluss des Teils Bremen 2015 soll die Neuaufstellung mit dem Teil Bremerhaven abgeschlossen werden.

Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 Abs. 2 BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz „Zustandsanalyse“ haben begründende Funktion.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 19. August 2020 bis 29. Oktober 2020 Montag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Umweltschutzamt, Wurster Straße 49, 27580 Bremerhaven sowie im Technischen Rathaus, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Vorentwurf des Landschaftsprogrammes Bremen, Bereich Bremerhaven während der Auslegungsfrist unter www.bauumwelt.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Landschaftsprogrammes Bremen, Teil Bremerhaven personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 07.08.2020

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