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Neuer Bebauungsplan 1550

Verkündungsdatum: 23.06.2018

Weser-Kurier vom 23. Juni 2018

Neuer Bebauungsplan 1550

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 1550 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Weserstraße 64-73, Weser und Schulkenstraße (Bearbeitungsstand: 06.06.2018) dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 14.06.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes 1550 zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1550 (Bearbeitungsstand: 06.06.2018) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 02.07.2018 bis 10.08.2018 montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) öffentlich aus.

Planentwurf und Begründung können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Bremen, den 21.06.2018