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Neuer Bebauungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 104)

Verkündungsdatum: 28.07.2015

Weser-Kurier vom 28.07.2015

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 104 (mit Vorhabenplan 104) zum Vorhaben „Wohnbebauung Hohle Straße“ für ein Gebiet in Bremen-Vegesack auf dem Grundstück Hohle Straße 7a und 7b (Flurstück 73/44 der Flur VR 170) dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 22.07.2015 den Beschluss gefasst, dass der Entwurf des Planes öffentlich auszulegen ist.

 

Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 07.05.2015) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich aus.

 

Zusätzlich können im Auslegungszeitraum folgende Unterlagen eingesehen werden:

·      Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung - Neubau 2 Mehrfamilienhäuser - Hohle Straße, Vegesack (igo - Ingenieurbüro Dipl.-Ing. S. Drettmann, 28759 Bremen, 26.10.2014)

Planentwurf, Begründung und sonstige Unterlagen können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de/ abgerufen werden.

 

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bremen, den 24.07.2015