Verkündungsdatum: 16.05.2019
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 110
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 2. Mai 2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 110 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan), für die Errichtung von Wohngebäuden zwischen der Straße Fährer Flur, der Bundesautobahn A 270, der Martin-Ecks-Straße und dem Grundstück Fährer Flur Nr. 43 in Bremen-Vegesack im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 110).
Der Planentwurf kann auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen abgerufen werden.
Bremen, den 11.05.2019
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