Verkündungsdatum: 19.12.2019
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 125 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 125 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Errichtung von zwei Wohngebäuden östlich der Wilseder-Berg-Straße, nördlich und westlich der Bebauung an der Undeloher Straße in der Gartenstadt Vahr (Bearbeitungsstand: 18.09.2019) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 125 (Bearbeitungsstand: 18.09.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 6. Januar 2020 bis 6. Februar 2020 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 125 mit Begründung im Ortsamt Schwachhausen/Vahr, Wilhelm-Leuschner-Straße 27 / 27a in 28329 Bremen zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungszeit können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Schwachhausen/Vahr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 125 erteilt.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 125 am 28. November 2019 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Bremen, den 28.11.2019