Verkündungsdatum: 15.06.2017
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 126
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 126 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Errichtung von zwei Wohngebäuden für Studierende zwischen der Ottostraße und der Kantstraße in Bremen-Neustadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 05.05.2017) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 26. Juni 2017 bis 7. August 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, Neustadtscontrescarpe 44 in 28199 Bremen, nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel.‑Nr.: (0421) 361 16024 Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Neustadt/Woltmershausen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 126 am 8. Juni 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Diese Amtliche Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).
Bremen, den 12.06.2017
Weitere Informationen