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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 135 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan)

Verkündungsdatum: 08.02.2020

Weser-Kurier vom 8. Februar 2020

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 135 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 135 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) in Bremen-Kattenturm für die Errichtung eines Gesundheitszentrums am Niedersachsendamm Ecke Habenhauser Landstraße (Bearbeitungsstand: 11.11.2019) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 135 (Bearbeitungsstand: 11.11.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19.02.2020 bis 20.03.2020 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Obervieland, Gorsemannstr. 26, 28277 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Obervieland Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 135 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 135 am 16. Januar 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 16.01.2020