Verkündungsdatum: 28.02.2019
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (138)
Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 138 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes in Bremen-Osterholz im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 14.01.2019) und die Begründung liegen in der Zeit vom 11. März 2019 bis 11. April 2019, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz, Osterholzer Heerstr. 100, 28325 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Osterholz und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen im Service-Center Einsicht zu nehmen:
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 138 am 21. Februar 2019 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 26.02.2019