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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 143 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Verkündungsdatum: 14.05.2020

Weser-Kurier vom 14. Mai 2020

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 143 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für ein Gebiet in Bremen Mitte zwischen Kohlhökerstraße, Salvador-Allende-Straße und Imre-Nagy-Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 31.01.2020) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis 6. Juli 2020, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie empfohlen, telefonisch unter 0421/361-15202 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de einen Termin abzustimmen.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen.

Das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, um der Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Die Kenntnis-nahme von dem Planentwurf mit Begründung ist deshalb während der Auslegungsfrist im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt nicht möglich.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 143 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 am 26. März 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 26.03.2020