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Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 146 - Neuer Bebauungsplan 2527

Verkündungsdatum: 16.01.2021

Weser-Kurier vom 16. Januar 2021

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 146

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 146 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) zur Errichtung von fünf Wohngebäuden in Bremen-Hemelingen, westlich Zeppelinstraße, östlich Eckenerstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 146 am 3. Dezember 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 24.09.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde Bremen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26. Januar 2021 bis 9. März 2021, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.
Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstr. 19, 28309 Bremen, nach vorheriger Absprache unter Tel. 361 3000 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 146 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Neuer Bebauungsplan 2527

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2527 für ein Gebiet in Bremen-Mahndorf, zwischen Ortwisch, Hermann-Osterloh-Straße, Oberurseler Straße, Hügelstraße und Am Grundberg (Bearbeitungsstand: 08.10.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2527 am 3. Dezember 2020 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2527 (Bearbeitungsstand: 08.10.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26. Januar 2021 bis 9. März 2021 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.
Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstr. 19, 28309 Bremen, nach vorheriger Absprache unter Tel. 361 3000 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2527 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

 

Bremen, den 03.12.2020