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Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplan 1299

Verkündungsdatum: 29.09.2018

Weser-Kurier vom 29. September 2018

Öffentliche Auslegung der 2. Änderung Bebauungsplan 1299, Teilbereich A

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 20. September 2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes 1299 „Science Park“, Teil A,
für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Steingutstraße, Friedhof Grohn, Jacobs University Bremen, Bruno-Bürgel-Straße, Heinrich-Behrens-Straße, Loki-Schmidt-Straße gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 1299 (Bearbeitungsstand: 14.08.2018) für den Teilbereich A liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 08.10.2018 bis 08.11.2018 montags bis mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Foyer des Bauamtes Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss, öffentlich aus.

Planentwurf und Begründung können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Bremen, den 26.09.2018

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