Sie sind hier:
  • Öffentliche Auslegung der Management- und Maßnahmenblätter für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung- Wassersalat und Asiatische Hornisse

Öffentliche Auslegung der Management- und Maßnahmenblätter für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung- Wassersalat und Asiatische Hornisse

Verkündungsdatum: 01.10.2024

Weser-Kurier vom 1. Oktober 2024
Nordsee-Zeitung vom 1. Oktober 2024

Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhält die Öffentlichkeit frühzeitig die Möglichkeit, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Maßnahmen zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung zu beteiligen.

 

Der Entwurf der Maßnahmenblätter zum Umgang mit den Arten Wassersalat (Pistia stratiotes) und Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) liegt in der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis zum 01. November 2024 öffentlich aus.

Der Ablauf der Äußerungsfrist wird auf den 02. Dezember 2024 festgesetzt.

 

Die Maßnahmenblätter können zu den üblichen Dienstzeiten bei den folgenden Dienststellen eingesehen werden:

 

  • Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Naturschutzbehörde

Dienstgebäude An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Zimmer 408, Tel. 361-6660

 

  • Magistrat Bremerhaven, Umweltschutzamt/Untere Naturschutzbehörde, Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven, Zimmer 14, 3.OG, Tel.: 590-3367

 

Es wird um telefonische Vorankündigung gebeten.

 

Neben der öffentlichen Auslegung vor Ort, werden zeitgleich die Dokumente zur Ansicht und Stellungnahme auch im Internet unter www.anhoerungsportal.de und www.umwelt.bremen.de bereitgestellt.

 

Stellungnahmen können bis zum 02. Dezember 2024 elektronisch über www.anhoerungsportal.de vorgebracht werden. Falls die Stellungnahme auf elektronischem Wege nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen postalisch die oben genannten Dienststellen - gesendet werden. Hier besteht auch die Möglichkeit der Niederschrift.

 

Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft