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Öffentliche Auslegung der Maßnahmenblätter zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung

Verkündungsdatum: 10.11.2017

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Maßnahmenblätter zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung

Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erhält die Öffentlichkeit frühzeitig die Möglichkeit, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Maßnahmen zum Management invasiver gebietsfremder Arten europäischer Bedeutung zu beteiligen.

Der Entwurf der einzelnen Maßnahmenblätter liegt in der Zeit vom 10. November bis 10. Dezember 2017 gemäß § 40f Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) [vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist] in Verbindung mit § 42 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist] öffentlich aus. Der Ablauf der Äußerungsfrist wird auf den 10 Januar 2018 festgesetzt.

Die Maßnahmenblätter können in der Zeit vom 10. November bis 10. Dezember 2017 bei folgenden Dienststellen eingesehen werden:

     während der Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Fachbereich Umwelt, Dienstgebäude Ansgaritorstraße 2, 2. Etage, Zimmer B202, 28195 Bremen,

     während der Dienststunden beim Umweltschutzamt des Magistrat der Seestadt Bremerhaven, Wurster Straße 49, 27580 Bremerhaven.

Außerdem können die Unterlagen in der genannten Zeit im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de/info/ias abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und beim Umweltschutzamt vorgebracht werden.

Bremen, den 03.11.2017

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