Verkündungsdatum: 29.04.2017
Neuer Bebauungsplan 1274
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 1274 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum im Bereich südlich Altenheim Blumenkamp, Raschenkampsweg, Auf dem Hohen Ufer und Billungstraße dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 27.04.2017 den Beschluss gefasst, dass der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen ist.
Der Planentwurf (Bearbeitungsstand: 23.03.2017) liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 15.05.2017 bis 22.06.2017 montags bis mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich aus.
Im gleichen Zeitraum besteht Gelegenheit, von dem Planentwurf mit Begründung im Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2, 28717 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Planentwurf, Begründung und sonstige Unterlagen können in diesem Zeitraum auch online unter www.bauleitplan.bremen.de/ abgerufen werden.
Es liegen vier umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen: Altlastensituation, Stadtentwässerung und Grünordnungsplan mit integriertem Artenschutzbeitrag sowie Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes vor.
Zudem sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
· Grünordnungsplan (Verfasser: Villena Landschaftsarchitektur und Raumplanung, Dipl.-Ing. Stefan Villena-Kirschner, Kastanienallee 24, 28717 Bremen, 22. März 2017) zum Bebauungsplan 1274 „An Woldes Wiese“ einschließlich:
· einer Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft incl. eines Baumbestandskatasters
· eines integrierten Artenschutzbeitrages
· einer Eingriffsermittlung und Bilanzierung zur Feststellung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen infolge der baulichen Inanspruchnahme von Flächen für ein Wohnquartier
· Maßnahmenbeschreibungen zur Eingriffsminderung
· Gutachterliche Stellungnahme über Schallimmissionen infolge der Planung eines Garagenhofes an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches.
Während des genannten Auslegungszeitraumes können im Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Hier werden auch Auskünfte über Einzelheiten des Planentwurfes erteilt.
HINWEIS: Am Freitag, 26.05.2017, findet im Bauamt Bremen-Nord keine Beratung zum ausliegenden Bebauungsplan 1274 statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bremen, den 28.04.2017