Verkündungsdatum: 28.01.2019
Öffentliche Auslegung des Externen Notfallplans der Fa. HGM Energy GmbH gemäß § 47 Abs. 4 Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG)
Der Entwurf des externen Notfallplanes für die Firma HGM-Energy GmbH, Windhukstraße 1-3, 28237 Bremen liegt in der Zeit vom 01.02.2019 bis einschließlich 01.03.2019 im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99, 28219 Bremen, Tel.: 361-8470, und im Geschäftszimmer des Senators für Inneres, Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen, montags bis donnerstags von 9.00 - 15.00 Uhr und freitags von 9.00 - 13.30 Uhr öffentlich aus.
Zudem wird der externe Notfallplan der Firma HGM-Energy GmbH auf der Internetseite des Senators für Inneres unter folgenden Link öffentlich zugänglich gemacht:
https://www.inneres.bremen.de/dokumente-2496
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu dem externen Notfallplan von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift im Ortsamt oder beim Senator für Inneres eingebracht werden.
Bremen, den 11.01.2019
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