Verkündungsdatum: 13.02.2021
Auf Antrag des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer (TdV) wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Bremisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BremVwVfG) der Plan für die Verbesserung der Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage an der Piepe durch die Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Datum vom 05.02.2021 festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 15.03.2021 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgender Dienststelle eingesehen werden:
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).
Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem ab sofort auf https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft__hochwasser__und_kuestenschutz/wasserrechtliche_planfeststellungs__und_plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.
Bremen, den 09.02.2021
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