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Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Ertüchtigung der westlichen Ufereinfassung des Sportboothafens Grohn“ in Bremen-Grohn

Verkündungsdatum: 05.11.2022

Weser-Kurier vom 5. November 2022

Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren „Ertüchtigung der westlichen Ufereinfassung im Sportboothafen Grohn“ in Bremen-Grohn

Auf Antrag der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, vertreten durch das Sportamt Bremen, wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) der Plan für die Erüchtigung der westlichen Uferinfassung des Sportboothafens Grohn durch die Obere Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mit Datum vom 03.11.2022 festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen zugestellt worden.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 21.11.2022 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel. (0421) 361 – 26738, eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem auf https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft-hochwasser-und-kuestenschutz/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.

Bremen, den 03.11.2022