Verkündungsdatum: 17.02.2024
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 08.02.2024 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden nachfolgend öffentlich bekanntgegeben, § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit 74 Abs. 5 Satz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG):
A. Entscheidung
§§ 67 und 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den Vorschriften des UVPG.
Es sind gegen den Plan keine Einwendungen erhoben worden.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen festgestellt. Der Beschluss entfaltet gemäß § 75 BremVwVfG Konzentrationswirkung. Damit sind alle anderen vorhabenbezogenen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen durch diesen Beschluss mitumfasst.
Neben den folgenden aufgeführten Befreiungen, Erlaubnissen und Genehmigungen betrifft dies ausdrücklich auch die hier nicht aufgeführten anderen behördlichen Entscheidungen.
Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten des Verfahrens.
B. Begründung (hier nicht abgedruckt)
C. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen erhoben werden.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist beim Gericht der Hauptsache, also dem Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen zu stellen.
D. Hinweis zur Bekanntmachung und zur Auslegung
Der Planfeststellungsbeschluss samt einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen kann gem. § 74 Abs. 4 BremVwVfG in der Zeit vom 20.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon: 0421/361-2425
Ortsamt Burglesum
Oberreihe 2, 28717 Bremen
Telefon: 0421/361-7110
Zudem kann der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen ab sofort auf https://umwelt.bremen.de/umwelt/wasserwirtschaft-hochwasser-und-kuestenschutz/wasserrechtliche-planfeststellungs-und-plangenehmigungsverfahren-334276 eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 BremVwVfG).
Bremen, den 13.02.2024, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
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