Verkündungsdatum: 28.01.2025
Auf Antrag des Bremischen Deichverbands am rechten Weserufer wird gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz der Plan für die Verlegung des Holler Fleets in Höhe des Abschnitts Am Lehester Deich 111-141 durch die Wasserbehörde der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft mit Datum vom 21.01.2025 festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Betroffenen zugestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 aus und kann ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Wasserbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel. (0421) 361 – 26 410, eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG).
Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Planunterlagen kann zudem auf Wasserrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingesehen werden.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Bremen, den 24.01.2025