Verkündungsdatum: 15.06.2023
Das Land Bremen beabsichtigt das Landschaftsprogramm Bremerhaven neu aufzustellen.
Das seit 1991 für Bremerhaven geltende Landschaftsprogramm Bremerhaven basiert auf Daten der 1980er Jahre und wird den heutigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die Siedlungsentwicklung und weitere für Naturschutz und Landschaftspflege relevante Nutzungen wie insbesondere Landwirtschaft und Energieerzeugung haben sich verändert und neue rechtliche Anforderungen wie der Schutz des europäischen Naturerbes und der Biotopverbund sind hinzugekommen. Diese veränderten Rahmensetzungen machen eine Anpassung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als wesentliche Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung auf Stadt- und Landesebene notwendig (§ 9 Abs. 4 BNatSchG, (Aufstellungsbeschluss vom 10. April 2008). Aufgrund des Wegfalls der Ebene örtlicher „Landschaftspläne“ durch die Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes von 2010 hat das Landschaftsprogramm nicht nur die überörtlichen sondern fortan auch die örtlichen Erfordernisse darzustellen. Nach dem Beschluss des Teils Bremen 2015 soll die Neuaufstellung mit dem Teil Bremerhaven abgeschlossen werden.
Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 Abs. 2 BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz „Zustandsanalyse“ haben begründende Funktion.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 23.06.23 bis 18.08.23 im Umweltschutzamt, Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven öffentlich aus.
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Entwurf des Landschaftsprogramms Bremerhaven während der Auslegungsfrist unter www.bauumwelt.bremen.de/info/lapro online abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau während der Öffnungszeiten oder im Umweltschutzamt jeweils von Montag bis Mittwoch von 9 – 12.30 Uhr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem Entwurf des Landschaftsprogrammes Bremerhaven personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 12.06.2023
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