Verkündungsdatum: 11.05.2019
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 2512 zur Errichtung der neuen Feuerwache 7 in Bremen Horn-Lehe bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes (9. FNP-Änderung) im Parallelverfahren
- Neuer Bebauungsplan 2512
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2512 für ein Gebiet in Bremen - Horn-Lehe zwischen Hochschulring, Am Stadtwaldsee und Kuhgrabenweg (Teilbereich A – zur Errichtung eines Feuerwehrgebäudes) sowie für ein Gebiet in Bremen-Walle zwischen Christrosenweg, Fleetstraße, Rosenweg und Waller Straße (Teilbereich B - Ausgleichsfläche) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) hat zum Bebauungsplan 2512 in ihrer Sitzung am 2. Mai 2019 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplanes 2512 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes am Hochschulring in Bremen Horn-Lehe (Teilbereich A) geschaffen werden. Der Ausgleich für den Neubau der Feuerwache wird im Bereich des Naherholungsparks Bremer Westen im Stadtteil Walle (Teilbereich B) als Waldfläche entwickelt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2512 (Bearbeitungsstand: 27.03.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 25. Juni 2019, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in derselben Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105-107, 28359 Bremen, sowie im Ortsamt West, Waller Heerstr. 99, 28219 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf, die Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der genannten Zeit können beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Horn-Lehe sowie beim Ortsamt West Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verfügbar:
- Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Horn-Lehe (Feuerwache 7)
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Horn-Lehe (Feuerwache 7) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) hat in ihrer Sitzung am 2. Mai 2019 den Beschluss gefasst, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in dem bezeichneten Bereich zu ändern (Planaufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des FNP). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Da der geplante Bebauungsplan 2512 zur Errichtung eines Feuerwehrgebäudes von den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) abweicht, ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (9. Änderung) notwendig.
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes auf der vorgesehenen Fläche am Hochschulring in Bremen Horn-Lehe planerisch vorbereitet. Die Fläche wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Zentrale Gebäude und Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit dienen“ dargestellt.
Der Entwurf des 9. Änderungsplanes des Flächennutzungsplans (Bearbeitungsstand: 27.03.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 25. Juni 2019, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in der selben Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes zu 9. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105-107, 28359 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf und die Begründung können auch online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Horn-Lehe Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2512 oder zum Entwurf der 9. FNOP-Änderung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verfügbar; es handelt sich um diejenigen Arten umweltbezogener Informationen, die im zeitgleichen Verfahren für den Bebauungsplan 2512 unter www.bauleitplan.bremen.de verfügbar sind:
Bremen, den 02.05.2019