Verkündungsdatum: 13.09.2016
Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 122
Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung eines Hotels an der Martinistraße zwischen der Bredenstraße und der Böttcherstraße in Bremen-Mitte dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 122 (Bearbeitungsstand: 17.08.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 26. September 2016 bis 28. Oktober 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 122 mit Begründung im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt, 28203 Bremen, Am Dobben 91, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 122 erteilt.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 122 am 8. September 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 12.09.2016