Verkündungsdatum: 18.09.2021
Information über die Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 73 Abs. 6 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) und § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer (DVR) hat die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen Farge-West, Bernhardtring gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §§ 72 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) am 17.11.2020 bei der Oberen Wasserbehörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt.
Entsprechend den Vorgaben des Generalplans Küstenschutz Niedersachsen/Bremen ist geplant, eine öffentliche Hochwasserschutzanlage im Gebiet Bremen Farge-West, Bernhardtring durch eine rd. 395 m lange, teils rückverankerte Spundwand mit einer Bestickhöhe von NHN + 8,10 m herzustellen. Das Plangebiet schließt nördlich an das Kraftwerksgelände Farge an, erstreckt sich nordwärts entlang des Weserufers, knickt im Bereich des Betriebshofes des Wasser- und Schifffahrtsamtes Weser-Jade-Nordsee, Außenbezirk Bremen-Farge landeinwärts ab und bindet schließlich in den Geesthang ein. Landseitig wird es von der Farger Straße sowie vom Geesthang begrenzt, welcher ausreichende, d.h. über der geforderten Bestickhöhe liegende, Geländehöhen erreicht. Die Baumaßnahmen sollen in einem Zeitraum von voraussichtlich ca. 6 Monaten umgesetzt werden.
Es ist festgestellt worden, dass das Vorhaben gemäß § 7 i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 des UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Vom 05.01.2021 bis 04.02.2021 lagen die Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit bei der Planfeststellungsbehörde aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 18.02.2021.
Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 PlanSiG fortgesetzt. Die Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden dem TdV und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch die Planfeststellungsbehörde alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in jeweils einer Synopse aufbereitet.
Der TdV und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Planfeststellungsbehörde hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt.
Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum Ende der Online-Konsultation bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: anna-tatjana.wagner@umwelt.bremen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopsen
vom 29.09.2021 bis einschließlich 12.10.2021
anzusehen und sich schriftlich bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Obere Wasserbehörde, Referat 34, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: anna-tatjana.wagner@umwelt.bremen.de zu äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Diese Amtliche Bekanntmachung wird gem. § 73 Abs. 6 Satz 2 BremVwVfG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 UVPG ortsüblich bekannt gemacht.
Bremen, den 15.09.2021