Verkündungsdatum: 15.10.2021
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Lüssum Bockhorn (An der Landesgrenze) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 30.09.2021 den Beschluss gefasst, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in dem bezeichneten Bereich zu ändern (Planaufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des FNP). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Da der geplante Bebauungsplan 1627 zur Errichtung von ca. 15 Wohneinheiten von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) abweicht, ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung) notwendig.
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Errichtung von ca. 15 Wohneinheiten in Bremen Lüssum Bockhorn planerisch vorbereitet. Die Flächen werden als Wohnbaufläche dargestellt.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Planungssicherstellungsgesetz
Der Entwurf des 15. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand: 13.08.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis 26. November 2021 über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Infolge der Corona-Pandemie wird empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.
Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung können der Entwurf des 15. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand: 13.08.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis 26. November 2021 im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer) nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Termine können telefonisch unter 0421 361 18666 oder per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de vereinbart werden.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 99a in 28779 Bremen Kenntnis zu nehmen. Auf Grund der Corona-Pandemie wird empfohlen telefonisch unter 0421 361 7503 einen Termin abzustimmen.
Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@bbn.bremen.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über die Einzelheiten des 15. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf 1627 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bremen, den 12.10.2021