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Plan zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Bremen–Hemelingen (Hemelinger Bahnhofstraße, südlich Ahlringstraße)

Verkündungsdatum: 20.07.2024

Weser-Kurier vom 20.07.2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen – Bremen–Hemelingen (Hemelinger Bahnhofstraße, südlich Ahlringstraße) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. In der gleichen Sitzung hat die Deputation dem Entwurf des Planes zur 22. Änderung des FNP zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Bebauungsplan 2517 A

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2517 A für ein Gebiet in Bremen – Hemelingen zwischen Hemelinger Bahnhofstraße, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof, Hastedter Heerstraße, Bahnstrecke Bremen – Bassum und Brauerstraße Teilbereich A (Bearbeitungsstand: 29.04.2024) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2517 am 12. Januar 2021 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst und am 6. Juni 2024 die Teilung des Geltungsbereiches in die Teilbereiche 2517 A und 2517 B beschlossen. In der gleichen Sitzung hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplanes 2517 A zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Planes zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand: 29.04.2024) einschließlich Begründung und der Entwurf des Bebauungsplanes 2517 A (Bearbeitungsstand: 29.04.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 24. Juli 2024 bis 26. August 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, digital bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Siemenshochhaus beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB einzusehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0421/361 2375 oder per email: planservice@bau.bremen.de) gebeten.

Während der Veröffentlichung können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten der o.g. veröffentlichten Bauleitpläne erteilt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und/oder zum Bebauungsplanentwurf 2517 A personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplanentwurf 2517 A sind verfügbar:

Umwelt allgemein

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Natur und Landschaft (Biotope, Bäume, Tiere, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Energie) mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Grünordnung, Bäume

Grünordnungsplan
Erfassung und Bewertung des Baumbestandes
Behördliche Stellungnahme zu den Belangen der Grünordnung

Lärm (Gewerbe-, Verkehrs-, sonst. Lärm)

Schalltechnische Untersuchungen

sonstige schädliche Umwelteinwirkungen

Bericht zu Geruchsimmissionen
Untersuchung zu elektromagnetischer Strahlung

Verkehr

Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept

Bodenverhältnisse / Altlasten

Gutachten zu Schadstoffuntersuchungen im Boden und Grundwasser
Behördliche Stellungnahmen zu den Bodenverhältnissen, zum Grundwasser und zu Kampfmitteln

Konzepte zur Erschließungs- und Freiflächenplanung, Kinderspielflächen

Entwässerung

Gebietsentwässerungskonzept
Behördliche Stellungnahmen zu qualitativer und quantitativer Wasserwirtschaft

Energie

Thermische Simulation und Energieversorgung

 

Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 2361

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 16. Mai den Beschluss gefasst, dass der von der Deputation für Bau und Verkehr gefasste Planaufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplanentwurf 2361 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Ehlersdamm, Walseder Straße, Langwedeler Straße, Im Alten Dorf, Hans-Bredow-Straße, Nußhorn und Eisenbahnstrecke Kirchweyhe-Sagehorn vom 05. Juni 2006 aufgehoben und das Bauleitplanverfahren eingestellt wird.

Bremen, den 06.06.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung