Verkündungsdatum: 20.11.2021
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Bremen – Überseestadt (Überseeinsel)– aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 4. November 2021 den Beschluss gefasst, den Geltungsbereich des Plans zu erweitern (Planaufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des FNP). Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Änderungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand 07.10.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus (öffentliche Auslegung). Am 24.12.2021 sowie am 31.12.2021 ist das Siemenshochhaus geschlossen.
Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen möglichst in digitaler Form zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen, je nach Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, ggf. ist der mitgebrachte medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind nur bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:
Umwelt allgemein
Landschaft
Pflanzen- und Baumschutz
Schallschutz, Lärm
Geruchsimmissionen
Boden und Altlasten
Entwässerung, Hochwasserschutz
Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt. Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 18.11.2021