Sie sind hier:
  • Plan zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen (Bearbeitungsstand 19.11.2020) (wie oben bitte Änderungen entsprechend übertragen)

Plan zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen (Bearbeitungsstand 19.11.2020) (wie oben bitte Änderungen entsprechend übertragen)

Verkündungsdatum: 20.02.2021

Weser-Kurier vom 20. Februar 2021

Plan zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen (Bearbeitungsstand 19.11.2020) (wie oben bitte Änderungen entsprechend übertragen)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Plan zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen (Bearbeitungsstand: 19.11.2020) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 19.11.2020) einschließlich Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. März 2021 bis 14. April 2021, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 in Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstraße 99, 28277 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 8470 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungszeit können beim Ortsamt West und bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Energie

  • Energetisches Konzept Neubau toom Baumarkt, gnap, v. 03.11.2020

Biotop

  • Baumgutachten, ing.-& Sachverständigenbüro Andreas Block-Daniel, v. 22.05.2020
  • Erfassung der Biotoptypen und geschützte Pflanzen sowie Potentialabschätzung für Fledermäuse, Avifauna und Amphibien im Bereich des VEP 154, Dipl. Biol. Dieter von Bargen, September 2020

Boden/Altlasten/Niederschläge

  • wesentl. Stellungnahme zur Bodenbeschaffenheit, Geologischer Dienst für Bremen vom 07.07.2020
  • wesentl. Stellungnahme zu Altlasten, Referat 24 Bodenschutz, Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau v. 24.08.2020
  • Orientierende Untersuchung im Bereich des B-Planes 2291, Dipl. Ing. Jörg Pesel, 19.01.2004
  • wesentl. Stellungnahme Referat 33 Abwasserbeseitigung, ök. Regenwasserbewirtschaftung, Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau v. 09.07.2020

Verkehr

  • Verkehrsuntersuchung zur Ansiedlung eines Toom-Baumarktes im Ortsteil Oslebshausen, PGT Umwelt und Verkehr GmbH, v. 06.10.2020

Zu allen vorgenannten Umweltinformationen liegt ebenfalls aus:

  • Umweltbericht zu den Umweltbelangen Pflanzen, Fledermäuse, Avifauna,Reptilien, Amphibien, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Ort- und Landschaftsbild, Lärm mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Als zusätzlicher Service kann bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nachfolgende Stellungnahme zu Auswirkungen auf Handel und Nachbargemeinden eingesehen werden:

  • Stellungnahme zur Ansiedlung eines Baumarktes in der Schragestr. 10, Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB, v. 10.2020Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen am 11. Februar 2021 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zur 24. FNP-Änderung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen, Ortsteil Oslebshausen am 11. Februar 2021 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 11.02.2021