Verkündungsdatum: 04.10.2018
Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen
- Bremen-Überseestadt (Europahafenkopf) –
Es ist beabsichtigt, den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen, Bremen-Überseestadt (Europahafenkopf) – aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Änderungsplanes (Bearbeitungsstand: 10.09.2018) einschließlich Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 12. Oktober 2018 bis 12. November 2018, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, Waller Heerstr. 99, 28219 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch ONLINE unter www.fnp-bremen.de/laufende-verfahren/ abgerufen werden. Es handelt sich um diejenigen Stellungnahmen, die im zeitgleichen Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 142 ausliegen und unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden können.
Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt West und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Es sind verschiedene Arten umweltbezogener Informationen nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verfügbar; es handelt sich um diejenigen Arten umweltbezogener Informationen, die im zeitgleichen Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 142 verfügbar sind:
Umweltbericht
Lärm
Gerüche
Immissionen
Boden / Altlasten
Verkehr
Hochwasserschutz
Grünordnung
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) hat zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen am 20. September 2018 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 28.09.2018
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