Verkündungsdatum: 25.04.2018
Bebauungsplan 1568
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 19.04.2018 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen-Vegesack östlich Fährer Flur, südlich Aumunder Heide (rückwärtige Grundstücksgrenzen), westlich Ludwig-Jahn–Straße und nördlich Freizeitbad Vegesack ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1568). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Bremen, den 23.04.2018