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  • Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218 für ein Gebiet in Bremen - Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum

Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218 für ein Gebiet in Bremen - Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum

Verkündungsdatum: 06.12.2017

Weser-Kurier vom 6. Dezember 2017

1. Änderung des Bebauungsplanes 1218


Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat am 30.11.2017 beschlossen, dass für ein Gebiet in Bremen - Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218 aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218). Die Planaufstellung soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Bremen, den 04.12.2017