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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.

Verkündungsdatum: 04.02.2023

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 4. Februar 2023

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.

Der Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. vom 6. September 2016 ist die Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Länder für eine gemeinsame Strukturpolitik im Nordwesten. Mit dem Vertrag wird die langfristige Sicherung des Instruments Förderfonds ermöglicht. Der Förderfonds der Länder ist das zentrale Instrument der Metropolregion Nordwest zur Förderung innovativer regionaler Kooperationsprojekte.

Die Senatskanzlei Bremen hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur und Entwicklung des gemeinsamen Kooperationsraumes des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. zusammen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vorgelegt. Die Förderrichtlinie für die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. trat am 01.01.2023 in Kraft. Den strategischen und operativen Zielen der Metropolregion wird durch die Neuausrichtung der Förderrichtlinie Rechnung getragen.

Die Förderrichtlinie ist online unter: www.rathaus.bremen.de/foerderrichtlinie_metropolregion

Die Prüfung der Förderfähigkeit der Projekte und Maßnahmen orientiert sich an den Vorgaben der Richtlinie sowie an der Umsetzbarkeit der beantragten Projekte und Maßnahmen. Die Förderwürdigkeit orientiert sich an den Förderkriterien.

Bremen, den 01.02.2023, Senatskanzlei Bremen

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