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Verlängerung der öffentlichen Auslegung über die Auslösung eines Teilgebietes aus der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen“ (LandschaftsschutzVO) vom 2. Juni 1968 (Billungstraße)

Verkündungsdatum: 15.09.2017

Weser-Kurier vom 15. September 2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Auslösung eines Teilgebietes aus der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen“ (LandschaftsschutzVO) vom 2. Juni 1968 (Billungstraße)

Es ist beabsichtigt, im Bereich der Billungstraße / Raschenkampsweg / Auf dem hohen Ufer im Stadtteil St. Magnus einen neuen Bebauungsplan 1274 aufzustellen. Aus diesem Grund soll mit der og. Rechtsverordnung diese Fläche aus der LandschaftsschutzVO von 1968 herausgelöst und der Wohnbebauung zugeführt werden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt nebst Karte in der Zeit vom
21. August bis 11. Oktober 2017
gemäß § 21 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315 790-a-1) öffentlich aus.

Er kann in dieser Zeit eingesehen werden

     während der Dienststunden beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Fachbereich Umwelt, Dienstgebäude Ansgaritorstraße 2, 3. Etage, 28195 Bremen,

     während der Dienststunden beim Ortsamt Burglesum, Oberreihe 2, 28717 Bremen.

Außerdem können die Unterlagen in der genannten Zeit im Internet unter www.bauumwelt.bremen.de/info/billungstrasse abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vorgebracht werden.

Bremen, den 13.09.2017

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