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Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme der „Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 bis 2027 zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Weser“

Verkündungsdatum: 18.12.2021

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 18. Dezember 2021

Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 bis 2027 zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Weser“

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – obere Wasserbehörde – veröffentlicht gem. § 44 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Annahme folgender Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus von 2021 bis 2027 der Flussgebietseinheit Weser:

  • Bremischer Beitrag zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 der Flussgebietseinheit Weser nach § 83 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser gemäß §83 Abs. 1 WHG

  • Detaillierter Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung gemäß § 83 Abs. 1 WHG

  • Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser gemäß § 82 Abs.1 WHG

  • Detailliertes Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung gemäß § 82 Abs. 1 WHG

  • Hintergrundpapier: Ableitung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen bzgl. der Stickstoffeinträge in die Küstengewässer für den Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 gemäß § 44 WHG (Art. 4 EG-WRRL)

  • Hintergrundpapier: Ableitung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen bzgl. der Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit im Bereich der Flussgebietseinheit Weser für den Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 gemäß §§ 27 bis 31 WHG (Art. 4 EG-WRRL).

Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt zum 22.12.2021 im Internet unter den Adressen:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung über die Annahme der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erheben.

Bremen, den 17.12.2021