Verkündungsdatum: 18.12.2021
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – obere Wasserbehörde – veröffentlicht gem. § 44 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes der Flussgebietseinheit Weser für den Zeitraum 2021 bis 2027 (§ 75 WHG – Wasserhaushaltsgesetz) und die den Plan begleitende Strategische Umweltprüfung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 5, Nr. 1.3 des UVPG.
Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt zum 22.12.2021 im Internet unter den Adressen:
https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl
www.hochwasserrisikomanagement-bremen.de
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erheben.
Bremen, den 17.12.2021