Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes der Flussgebietseinheit Weser für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes der Flussgebietseinheit Weser für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Verkündungsdatum: 18.12.2021

Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 18. Dezember 2021

Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes der Flussgebietseinheit Weser für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – obere Wasserbehörde – veröffentlicht gem. § 44 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes der Flussgebietseinheit Weser für den Zeitraum 2021 bis 2027 (§ 75 WHG – Wasserhaushaltsgesetz) und die den Plan begleitende Strategische Umweltprüfung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 5, Nr. 1.3 des UVPG.

Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt zum 22.12.2021 im Internet unter den Adressen:

https://www.fgg-weser.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/veroeffentlichungen/eg-hwrm-rl

www.hochwasserrisikomanagement-bremen.de

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erheben.

Bremen, den 17.12.2021