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  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 100 für die Errichtung eines Wohngebäudes in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt an der Konsul-Smidt-Straße (Öffentliche Auslegung vom 20. Februar 2017 bis 20. März 2017 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 100 für die Errichtung eines Wohngebäudes in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt an der Konsul-Smidt-Straße (Öffentliche Auslegung vom 20. Februar 2017 bis 20. März 2017 beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr)

Verkündungsdatum: 11.02.2017

Weser-Kurier vom 11. Februar 2017

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 100 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 100 für die Errichtung eines Wohngebäudes in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt an der Konsul-Smidt-Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 14.12.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis 20. März 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 100 am 19. Januar 2017 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 08.02.2017