Sie sind hier:
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 163 „Kita Heinrich-Baden-Weg“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 163 „Kita Heinrich-Baden-Weg“

Verkündungsdatum: 25.05.2024

Weser-Kurier vom 25. Mai 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 163 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte in Bremen - Oberneuland am Heinrich-Baden-Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 163 in ihrer Sitzung am 16. Mai 2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. In der gleichen Sitzung hat die Deputation dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 163 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 163 (Bearbeitungsstand: 15.04.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis 05. Juli 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, digital bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Siemenshochhaus beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB einzusehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0421/361 2375 oder per email: planservice@bau.bremen.de) gebeten.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 163 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie online verfügbar:

Umwelt

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Themen Baumschutz, Artenschutz und Auswirkungen auf den Landschaftsschutz

Artenschutz

Untersuchung des Eremit-Käfers

Schallschutz

Schalltechnische Untersuchung

Verkehr

Verkehrsgutachten

Bremen, den 16.05.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Weitere Informationen