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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 165 „LEH-Zentrum Hanse Kogge“

Verkündungsdatum: 30.10.2024

Weser-Kurier am 30. Oktober 2024

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 165 für ein Gebiet in Bremen -Walle, Ortsteil Überseestadt für einen Bereich an der Konsul-Smidt-Straße zwischen Großmarkt und Ecke Marcuskaje aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 165 in ihrer Sitzung am 03.11.2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 24.10.2024 hat diese Deputation dem Entwurf des oben genannten Planentwurfs (Bearbeitungsstand: 02.09.2024) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 165 einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 6. November bis 6. Dezember 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 165 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital verfügbar:

Umwelt allgemein
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit der Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter

Artenschutz
Baumkontrolle (Artenschutzrechtliche Berücksichtigung vor der Baumfällung)

Boden/Altlasten
Boden- und Altlastengutachten (Baugrunduntersuchung und Prüfung auf Altlasten / Verunreinigungen von Boden und Grundwasser)

Immissionsbelastung
Lärmgutachten (Schalltechnische Untersuchung)
Geruchsgutachten (Ermittlung der Geruchsimmissionen)

Entwässerung
Entwässerungskonzept

Verkehr
Verkehrsuntersuchungen
Mobilitätskonzept

Sonstiges
Gutachten zur Besonnung/Beschattung
Freianlagenplanung

Diese und weitere Amtlichen Bekanntmachungen können zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).

Bremen, den 24.10.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung