Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 86 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Studentenwohnheimes an der Mary Astell Straße in Bremen-Horn-Lehe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 86 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Studentenwohnheimes an der Mary Astell Straße in Bremen-Horn-Lehe

Verkündungsdatum: 25.06.2016

Weser-Kurier vom 25. Juni 2016

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (86)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 86 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung eines Studentenwohnheims an der Mary-Astell-Straße in Bremen - Horn-Lehe im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 23.05.2016) und die Begründung liegen in der Zeit vom 12. Juli 2016 bis 12. August 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105-107, 28359 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Horn-Lehe und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 86 am 9. Juni 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 23.06.2016