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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von sieben Wohngebäuden mit einer Kindertagesstätte in Bremen-Osterholz, südlich der Otto-Brenner-Allee zwischen Binger Weg und Pfälzer Weg

Verkündungsdatum: 20.04.2016

Weser-Kurier vom 20. April 2016

Neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan 98
(zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan)

Es ist beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von sieben Wohngebäuden mit einer Kindertagesstätte in Bremen-Osterholz, südlich der Otto-Brenner-Allee zwischen Binger Weg und Pfälzer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) (Bearbeitungsstand: 08.03.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 2. Mai 2016 bis 2. Juni 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründung im Ortsamt Osterholz, Osterholzer Heerstraße 100, 28325 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Osterholz und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) erteilt.

Während der öffentlichen Auslegung besteht nur beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Gelegenheit, in folgende Unterlagen beim Service Center Bau Einsicht zu nehmen:

·      Baugrunduntersuchung
Krauss & Partner GmbH (Oldenburg, 15.04.2015)

·      Schalltechnische Untersuchung
Ingenieur-Büro Gerlach (Bremen, 2015)

·      Biotoptypenkartierung
Karin Hobrecht (02.07.2015)

·      Artenschutzrechtliche Erstabschätzung Fledermäuse, Vögel und Amphibien
Niels Dresing (15.09.2015)

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor. 

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 98 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) am 14. April 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 18.04.2016