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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114 (VEP 114) bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes (16. FNP-Änderung) im Parallelverfahren

Verkündungsdatum: 10.06.2023

Weser-Kurier vom 10. Juni 2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114 (VEP 114) bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes (16. FNP-Änderung) im Parallelverfahren

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 13.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen, für ein Vorhaben in Bremen-Vegesack, Georg-Gleistein-Straße Nr. 115 – 121 (Bearbeitungsstand: 20.02.2023) gefasst und damit das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Das Vorhaben umfasst den Neubau des Rewe-Marktes sowie die Errichtung eines Drogeriemarktes mit Wohnnutzung im Obergeschoss.

Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen (Bearbeitungsstand: 20.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits hierfür vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 114 (Bearbeitungsstand: 28.02.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis 21. Juli 2023 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (Bauamt Bremen-Nord im Stadthaus Vegesack, 1. Obergeschoss), Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757  Bremen, gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, die Planunterlagen im Ortsamt Vegesack zu den dort geltenden Öffnungszeiten einzusehen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 114 und die 16. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

  • Umweltbelange allgemein

    Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Belangen Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Biotope, Fläche/Boden/Altlasten/Bodendenkmäler, Wasser, Klima, Landschaft und Ortsbild mit Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt, Wechselwirkungen zwischen den Belangen, Eingriff in die Schutzgüter und Ausgleich des Eingriffs, Entwicklung des Plangebiets bei Nichtdurchführung und Durchführung des Vorhabens, Bepflanzung privater Grünflächen, Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung, Auswirkungen der vorhandenen Versiegelung
  • Natur- und Artenschutz

    Ermittlung des Baumbestandes und empfohlene Maßnahmen zur Pflege

    Bestandsaufnahme der Gehölze, Ermittlung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen

    Stellungnahmen zu Maßnahmen zum Klimaschutz, Ausgleichspflanzungen für zu fällende Bäume, Schutzmaßnahmen für bestehende Bäume
  • Schallschutz

    Schalltechnische Untersuchung: Untersuchungen zum Straßenverkehrs-, Bahnverkehrs- und Gewerbelärm, Lärm durch Zu- und Abfahrt der Kunden, Mitarbeitenden und durch Anlieferung sowie Ladevorgänge, Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung, Ermittlung der Auswirkungen auf die beabsichtigte Wohnnutzung und die Nachbarschaft
  • Verkehr

    Bestandsaufnahme zum Verkehrsaufkommen, Erschließungssituation, Prognose über Verkehrszunahme, Verkehrsaufkommen aufgrund des Einzelhandels, Beurteilung der Verkehrsqualität der Knotenpunkte

    Stellungnahmen zum Umfang von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen, zu Car-Sharing-Plätzen, zur Zufahrt für Kfz und Lkw sowie Zuwegung für Rad- und Fußgängerverkehr
  • Boden/Altlasten

    Historische Recherchen im Plangebiet: Ergebnisse von Beprobungen auf dem Plangelände, Ergebnisse der Untersuchung der Bodenluft
  • Wasser

    Konzeptplanung zur Entwässerung des Niederschlags- und Schmutzwassers, Maßnahmen zur Starkregenvorsorge, Entwicklung und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserhaushaltsbilanz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanungnord@bau.bremen.de abgegeben werden.

Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bremen, den 05.06.2023

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