Verkündungsdatum: 06.02.2016
Gemäß § 73 Abs. 6 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes findet am
Montag, den 22. Februar 2016 um 10.30 Uhr, im Hause des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, Dienstgebäude Wegesende 23, Ansgaritorsaal, die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen sowie Stellungnahmen der Behörden statt. Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben hat oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen; der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten der Wasserbehörde zu geben. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Mitteilung bezüglich der Teilnahme unter der Tel. Nr. 361 - 49 59 bis zum 15.02.2016 gebeten.
Bremen, den 04.02.2016