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Widmung in Bremen-Arsten (Erschließung Arsten Südwest – 3. Bauabschnitt)

Verkündungsdatum: 30.01.2025

Weser-Kurier vom 30. Januar 2025

Die nachstehend aufgeführten Straßen im Bereich der Erschließung Arsten Südwest (3. und letzter Bauabschnitt) werden gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßen-gesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ̶ 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die in Spalte 2 genannte Straßengruppe für den öffentlichen Verkehr  gewidmet.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgten zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1995 C und Dispens vom 24. Januar 2025.

Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Lage der Straßen

 1

Straßengruppe (§ 3 Absatz 1 BremLStrG)

2

Hans-Hackmack-Straße

(3. Bauabschnitt im Anschluss an den 2. Bauabschnitt ab Felix-von-Eckardt-Straße bis Alfred-Faust-Straße)

 

C

Hermann-Lange-Straße
(ab Hans-Hackmack-Straße gegenüber Felix-von-Eckardt-Straße in L-Form bis zur Kurt-Georg-Kiesinger-Allee

 

C

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Amt für Straßen und Verkehr

Bremen, den 27.01.2025

Anlagen