Verkündungsdatum: 26.02.2024
Die Karl-Heinz-Schreiber-Straße, westlich von der Egon-Kähler-Straße abgehend, wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Außerdem wird der Wohnweg der Karl-Heinz-Schreiber-Straße von der nordwestlichen Ecke der Straße erst nach Norden Richtung Carl-Katz-Straße, dann nach Osten abknickend vor den Hausnummern 67 bis 1 bis zur Egon-Kahler-Straße verlaufend, für den Fußgängerverkehr unter Einreihung in die Straßengruppe C gewidmet.
Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1995 B mit Dispens vom 21. Februar 2024.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 22.02.2024, Amt für Straßen und Verkehr