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Widmung in Bremen-Blumenthal (Schweingruberweg)

Verkündungsdatum: 05.04.2023

Weser-Kurier vom 5. April 2023

Widmung in Bremen – Blumenthal (Lüssum-Bockhorn)

Der Schweingruberweg, abgehend von der Turnerstraße in südlicher Richtung zwischen Pürschweg und Hegeweg, wird einschließlich der Wendeanlage mit im Südosten anschließenden Parkplätzen gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 — 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1255 in Verbindung mit dem Dispens vom 15.08.2018.

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 03.04.2023, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen