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Widmung in Bremen-Burg-Grambke - Erschließung 990 - Ruschweide

Verkündungsdatum: 06.01.2017

Weser-Kurier vom 6. Januar 2017

Widmung in Bremen-Burg-Grambke

Erschließung 990 - Ruschweide

 

Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341―2182-a-1), zuletzt geändert durch: § 46 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434), wird unter Einreihung in die Straßengruppe C die  Straße Ruschweide (Gemarkung VR 374 Flurstück 189/13) ab der Straße An Smidts Park bis zwischen den Grundstücken Nr. 8 und 10 für den öffentlichen Verkehr und weiterführend bis zu deren östlichen Grundstücksgrenzen für den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.

 

Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des  Bebauungsplanes 1273.

 

Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt. Der Widmungsplan und die Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

 

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 04.01.2017, Amt für Straßen und Verkehr