Verkündungsdatum: 05.03.2018
Widmung in Bremen-Burglesum
(Erschließung 971)
Gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341 ― 2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 768), werden unter Einreihung in die Straßengruppe C die Straßenteile der Erschließung 971 (Gemarkung VR 359 Flurstück 51/27) ab Auf dem Hohen Ufer wie folgt gewidmet:
Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1275.
Die gewidmeten Flächen sind in einem Widmungsplan angelegt.
Der Widmungsplan und diese Widmungsverfügung können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Zimmer 611, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 01.03.2018, Amt für Straßen und Verkehr
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