Verkündungsdatum: 30.05.2024
Der neue Abzweig der Ronzelenstraße vor Nummer 57 nach Südosten zur Oberschule/zum Rhododendronpark in Bremen-Horn wird gemäß § 5 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2022 (Brem.GBl. S. 520), unter Einreihung in die Straßengruppe C für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese wegerechtliche Maßnahme erfolgt zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 2386.
Die gewidmete Fläche ist in einem Widmungsplan angelegt.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.
Bremen, den 27.05.2024, Amt für Straßen und Verkehr